Notar Dr. Schweinhammer
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26 Oct. 2024; 01:44
Bauträger-Pleite: Gesetz soll Hauskäufer schützen
 

Justizministerium will verpflichtende Bankgarantie. Bauen könnte sich verteuern, warnen Bauträger.


WIEN. 8000 Österreicher schließen laut Arbeiterkammer (AK) pro Jahr Verträge mit privaten Bauträgern ab. Sie leisten für ihr Reihenhaus oder ihre Eigentumswohnung meist schon Anzahlungen, während noch gebaut wird. Geht der Bauträger pleite, ist zwar das einbezahlte Geld sicher: Die Käufer sind im Grundbuch eingetragen, das Geld liegt auf einem Treuhandkonto und fällt nicht der Konkursmasse anheim.

 

Verpflichtende Bankgarantie
Insolvenzen führen dennoch oft zu Mehrkosten für die Käufer: Es kommt zu Bauverzögerungen, die Baukosten steigen aber laufend, der neue Anbieter verlangt meist mehr. Zudem muss man länger Miete für die alte Wohnung bezahlen. Laut Experten betragen diese Mehrkosten im Extremfall 30 Prozent der gesamten Baukosten.

Zu spüren bekommen das derzeit Käufer von SEG-Eigentumswohnungen: Nach der Pleite des Wohnbauträgers sollen die halbfertigen Projekte zwar fertig gestellt werden. Die Kunden fallen damit zwar nicht um ihre Anzahlung an, es wird aber teurer.

Bankgarantien, wo eine Bank sich verpflichtet, im Insolvenzfall des Bauträgers auch für die Mehrkosten aufzukommen, seien in Österreich äußerst selten, sagt AK-Wohnrechtsexperte Franz Köppl. Lediglich in der Steiermark sei eine Bankgarantie Bedingung, um in den Genuss einer Wohnbauförderung zu kommen.

Künftig könnte eine solche Bankgarantie für alle Bauträger Pflicht werden: Im Justizministerium arbeitet man an einer Novelle des Bauträgervertragsgesetzes, die Käufer von Reihenhäusern und Eigentumswohnungen besser schützen soll: Bauträger müssen künftig eine Bank finden, die dem Käufer garantiert, dass etwaige Mehrkosten durch Bauverzögerung oder Insolvenz vom Bauträger oder der Bank getragen werden. Vorgesehen ist auch ein verpflichtender Haftrücklass: Käufer sollen das Recht haben, einen Teil des Kaufpreises einzubehalten und erst dann zu bezahlen, wenn sie sicher gegangen sind, dass es keine Mängel gibt. Derzeit ist ein Haftrücklass Vereinbarungssache, üblich sind etwa drei Prozent des Kaufpreises. In welcher Höhe der verpflichtende Haftrücklass gewährt werden soll, muss erst diskutiert werden. Lob für das Vorhaben kommt von der Arbeiterkammer, die seit Monaten Bankgarantien und einen verpflichtenden Haftungsrücklass gefordert hatte.


Bauen könnte teurer werden

Kritik kommt von den Bauträgern: "Sicherheit kostet immer etwas", sagt Klaus Wolfinger, Vizepräsident des Österreichischen Verbands der Immobilientreuhänder (ÖVI) und Kallco-Geschäftsführer: Bauvorhaben würden sich durch verpflichtende Bankgarantien und Haftrücklässe verteuern. Vor allem Kunden, die individuelle Wünsche beim Wohnen haben, müssten mehr hinlegen, argumentiert Wolfinger: Denn Bauträger würden künftig dazu übergehen, fertige Wohnungen zu verkaufen. Er hofft, dass das Justizministerium auch die Argumente der Bauträger berücksichtigen wird. Die Gesetzesnovelle soll nach der Sommerpause in Begutachtung gehen, hieß es im Justizministerium.

Konkurrenzvorteil gute Bonität
AK-Experte Köppl glaubt nicht, dass sich Bauvorhaben zwingend verteuern: Das würde nur dann passieren, wenn die Konsumenten auch bereit wären, höhere Preise zu zahlen. Ob sie das tun, werde sich erst herausstellen. Auch erhielten Bauträger mit guter Bonität einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Bauträgern, weil sie die Bankgarantie zu besseren Konditionen bekommen.

 

 

Autor:  Beate Lammer

Quelle: Die Presse, 5. Juni 2007, Seite 25