■ HOCHZEIT Alles, was Recht ist...
Von Christina Mondolfo
Beim Wort „Ehevertrag“ überfällt die meisten Brautpaare ein unangenehmes Gefühl – man plant gerade den schönsten Tag seines Lebens, und da soll man an Geld und Gütertrennung denken? Doch mit einem Ehevertrag kann man immerhin künftige möglich Streitigkeiten wenn auch nicht immer vermeiden, so doch in begrenzten Bahnen halten. Was kann ein Ehevertrag? Ein Ehevertrag ist kein alles regelnder Universalvertrag, der im Falle einer Auflösung der Ehe sämtliche Rechtsfolgen abdeckt. Nach österreichischem Recht verbietet das Ehegesetz nämlich eine Vereinbarung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens vor oder während aufrechter Ehe. Grundsatz der Gütertrennung Im österreichischen (Ehe-)Recht gilt der Grundsatz der Gütertrennung. Ehepartner, die wirtschaftlich unabhängig sind und dies auch bleiben wollen, sollten dies im Ehevertrag verankern. Das Vermögen der Partner wird dabei getrennt, es gibt keine Beschränkungen, wie über das eigene Vermögen verfügt werden kann. Im Fall einer Scheidung erfolgt kein güterrechtlicher Ausgleich, nur der gesetzliche Anspruch auf Unterhalt und Versorgungsausgleich bleibt bestehen. Zugewinngemeinschaft Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt das Vermögen der Partner getrennt, kein Ehepartner darf über das Gesamtvermögen des anderen entscheiden, und keiner darf allein über den gemeinsamen Hausrat verfügen. Die Zugewinngemeinschaft endet meistens durch Scheidung oder den Tod eines Partners, sie kann aber auch durch einen Ehevertrag nachträglich aufgehoben werden. Im Falle einer Scheidung erhält jeder Partner die Werte zurück, die in seinem Alleineigentum stehen. Werte aus gemeinsamem Eigentum werden soweit als möglich geteilt. Durch das Zugewinnausgleichsverfahren erfolgt eine
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