Notar Dr. Schweinhammer
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13 Jan. 2025; 07:20
Der notarielle Ehevertrag: Was sollte man regeln?
 

■ HOCHZEIT

 


Alles, was Recht ist...


Von Christina Mondolfo

 

Beim Wort „Ehevertrag“ überfällt
die meisten Brautpaare ein unangenehmes
Gefühl – man plant gerade
den schönsten Tag seines Lebens,
und da soll man an Geld und Gütertrennung
denken? Doch mit einem
Ehevertrag kann man immerhin
künftige möglich Streitigkeiten wenn
auch nicht immer vermeiden, so
doch in begrenzten Bahnen halten.

 

 

Was kann ein Ehevertrag?

 

Ein Ehevertrag ist kein alles regelnder Universalvertrag, der
im Falle einer Auflösung der Ehe sämtliche Rechtsfolgen
abdeckt. Nach österreichischem Recht verbietet das Ehegesetz
nämlich eine Vereinbarung über die Aufteilung des
ehelichen Gebrauchsvermögens vor oder während aufrechter
Ehe.

 

Grundsatz der Gütertrennung


Im österreichischen (Ehe-)Recht gilt der Grundsatz der
Gütertrennung. Ehepartner, die wirtschaftlich unabhängig
sind und dies auch bleiben wollen, sollten dies im Ehevertrag
verankern. Das Vermögen der Partner wird dabei getrennt,
es gibt keine Beschränkungen, wie über das eigene
Vermögen verfügt werden kann. Im Fall einer Scheidung
erfolgt kein güterrechtlicher Ausgleich, nur der gesetzliche
Anspruch auf Unterhalt und Versorgungsausgleich bleibt
bestehen.
Zugewinngemeinschaft
Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, leben die Ehepartner
im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Dabei bleibt das Vermögen der Partner getrennt,
kein Ehepartner darf über das Gesamtvermögen des anderen
entscheiden, und keiner darf allein über den gemeinsamen
Hausrat verfügen. Die Zugewinngemeinschaft endet meistens
durch Scheidung oder den Tod eines Partners, sie kann
aber auch durch einen Ehevertrag nachträglich aufgehoben
werden. Im Falle einer Scheidung erhält jeder Partner die
Werte zurück, die in seinem Alleineigentum stehen. Werte
aus gemeinsamem Eigentum werden soweit als möglich geteilt.
Durch das Zugewinnausgleichsverfahren erfolgt eine

 





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 Teilung des Vermögens, das während der Ehe von beiden
Partnern erwirtschaftet wurde. Vermögen, das einer der beiden
Partner durch Schenkung oder Erbschaft während der
Ehe erhält, ist nicht ausgleichspflichtig.


Die goldene Mitte


Ein Mittelweg zwischen den beiden Möglichkeiten ist
die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Dabei können
spezielle Vermögenswerte wie Häuser, Wertpapierdepots
u.a. ausgenommen werden. Das gemeinsam erwirtschaftete
Vermögen unterliegt aber weiterhin dem
Zugewinn.
Was sollte man regeln?
1.) Liegenschaftsbesitz
2.) Unternehmen
3.) Fahrnisse (bewegliche Sachen)
4.) Ehegatten-Unterhalt
5.) Gemeinsame Kinder
6.) Testamentarische Regelungen


Gültig ist ein Ehevertrag nur, wenn er in Form eines Notariatsaktes
beglaubigt unterschrieben wird. Bei der Ausformulierung
wird meistens ein Anwalt zu Rate gezogen. Aufgrund
der komplexen Materie empfiehlt es sich in jedem
Fall, einen Notar aufzusuchen und sich eingehend beraten
zu lassen. Die erste notarielle Auskunft ist in Österreich
kostenfrei. ■


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Sie sich an die Österreichische Notariatskammer, Landesgerichtsstraße
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