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04 Apr. 2003, Brüssel |
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Lärm: EU erlässt neue Richtlinie zum Schutz vor Lärm
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Messungen müssen sachkundig geplant und von befähigten Personen durchgeführt werden |
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Das Europäische Parlament hat am 15. Februar neue Mindestvorschriften zum Schutz vor Lärm erlassen, die bis 2006 in nationales Recht umzusetzen sind. Die neue Richtlinie senkt unter anderem die Grenzwerte für das Tragen von Gehörschutz, verpflichtet Arbeitgeber zur Bereitstellung von geeigneten Schutzmaterialien und sichert den Arbeitnehmern Mitwirkung bei der Risikobewertung zu.
Ausdrücklich hebt die Richtlinie hervor, dass die Bewertungen und Messungen sachkundig geplant und von befähigten Diensten oder Personen durchgeführt werden müssen.
Prävention geginnt in der Planungsphase
Großer Wert wird darauf gelegt, Prävention so früh wie möglich anzusetzen. Eine Verringerung der Exposition gegenüber Lärm lässt sich wirkungsvoller dann erreichen, wenn bereits bei der Planung der Arbeitsplätze und Arbeitsstätten Präventivmaßnahmen ergriffen werden und die Arbeitsmittel sowie die Arbeitsverfahren und -methoden so gewählt werden, dass die Gefahren vorrangig bereits am Entstehungsort verringert werden.
Die EG-Richtlinie zum Schutz vor Lärmbelastung finden Sie im Volltext auf der Website der Europäischen Union unter: http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2003/l_042/l_04220030215de00380044.pdf
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Quelle: EU |
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