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13 Dez. 2004, Deutschland |
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Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
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Novellierung der Gefahrstoffverordnung in Deutschland |
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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 17. November 2004 dem Entwurf einer "Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien" in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgelegten Fassung zugestimmt.
Der erstmals am 12. Mai 2004 vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 24. September 2004 mit den sich aus der BR- Drucksache 413/04 (Beschluss) ergebenden Maßgaben zugestimmt. Diese Änderungen sind - mit einer Ausnahme - in den Verordnungsentwurf übernommen worden. Gegen die nicht übernommene Maßgabe wurden verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Die deswegen erforderliche erneute Beschlussfassung des Bundesrates ist für den 17. Dezember 2004 terminiert.
Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung ihren Verpflichtungen zur Umsetzung mehrerer EG-Richtlinien zum Arbeitsschutz (Richtlinien 98/24/EG, 99/38/EG und 2003/18/EG) in nationales Recht nach. Weiterhin werden mit der Verordnung die Voraussetzungen für die Ratifizierung der Übereinkommen Nr. 170 und Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation geschaffen.
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Quelle: BMWA, Münchner Gefahrstofftage |
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