Notar Dr. Schweinhammer
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29 Sep. 2024; 03:22
Die ersten 5000 Mieter könnten heuer ihre Wohnungen erwerben
 

 

Die Frist ist um: Es darf gekauft werden

Es ist so weit: Zehn Jahre sind vergangen seit die ersten Mietwohnungen mit Kaufoption auf den Markt kamen. Per 1.1. 1994 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, damit Mieter gemeinnütziger Wohnungen diese nach einer Mietdauer von zehn Jahren kaufen können.

Insgesamt wurden in den vergangenen zehn Jahren 45.000 Wohnungen mit Miet-Kauf-Option errichtet. Heuer stehen die ersten 5000 Mieter vor der Entscheidung: Mieter bleiben oder Eigentümer werden.

Noch ist nicht absehbar, wie viele von ihrer Kaufoption Gebrauch machen werden. In Wien gibt es die Mög-lichkeit schon seit 1989. „Das Kaufinteresse im mehr-geschossigen Wohnbau lag bei zehn bis 15 Prozent. Reihenhäuser werden zu etwa 40 Prozent gekauft“, rechnet Theodor Österreicher, Vorstandsdirektor des Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen mit ähnli-chem Interesse.

Verzicht der Mieter, kann nach fünf weiteren Jahren die Wohnung an Dritte veräußert werden. Für den Mieter ändert sich dadurch nichts.

KAUF
Nicht jeder Mieter einer gemeinnützigen Wohnung hat automatisch einen Kaufanspruch. Ob die Kaufoption be-steht, hängt von der Höhe des Grund- und Baukostenbeitrags ab, den die Mieter bei Bezug der Wohnung leistet. Wer heute über 54 € pro m2 zahlt, hat nach zehn Jahren Anspruch auf den Erwerb der Wohnung. Für Mieter, die heute vor der Kaufentscheidung stehen, gelten andere Bedingungen.

Mit der Einführung des Miet-Kauf-Modells vor zehn Jahren hat sich der Wohnungsbau verändert. „Vorher haben die Gemeinnützigen rund 60 Prozent Miet- und 40 Prozent Eigentumswohnungen errichtet. Seit es das Miet-Kauf-Modell gibt, werden immer weniger reine Ei-gentumswohnungen gebaut“, berichtet Österreicher. Heute steuern die Bauträger, ob sie Miet-Anlagen errichten oder späterer Verkauf gewünscht ist. Vor allem in sehr guten Lagen ist es schwieriger geworden, reine Mietwohnungen zu finanzieren.

PROZEDERE
Wer sein Kaufrecht nach dem Ablauf der zehnjährigen Mietdauer in Anspruch nehmen will, muss selbst aktiv werden. „Der Mieter stellt den Kaufantrag, der Bau-träger nennt den Preis. Ist der Mieter nicht einverstanden, kann dieser gerichtlich überprüft werden“, so Österreicher. Notar Rudolf Schweinhammer wickelt die Verkäufe für einige Genossenschaften ab: „Den Mietern bleibt ein halbes Jahr Zeit, sich zu entscheiden und die Finanzierung zu klären. Bis der Mie-ter im Grundbuch steht, vergeht rund ein Jahr.“

Die zehn Jahre lang bezahlte Miete wird nicht vom Kaufpreis abgezogen. Dafür entfällt die Umsatzsteuer, der Grund- und Baukostenanteil wird angerechnet.


Quelle: KURIER vom 05.02.2005