Notar Dr. Schweinhammer
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28 Oct. 2024; 12:10
Neuregelung: Verwaltung, Nutzwert, Parkplätze
 
Durch die Wohnrechtsnovelle 2005 werden beim Wohnungseigentum einige Streitfragen klargestellt - aber manches wird noch komplizierter.

Neben der Eigentümerpartnerschaft werden auch andere Bereiche des Wohnungseigentumsgesetzes novelliert. Die wesentlichsten Punkte:

  • Diverse Ansprche gegen Dritte, etwa auf Schadenersatz, Gew hrleistung oder Unterlassung (z. B. unerlaubtes Parken) mussten bisher von jedem Wohnungseigentmer einzeln durchgesetzt werden. K nftig wird es mglich sein, die Durchsetzung solcher Anspr che der Eigentmergemeinschaft zu berlassen. Darum kmmern muss sich dann die Hausverwaltung.

  • Für eine Neufestsetzung der Nutzwerte muss nicht mehr unbedingt das Gericht oder die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Es genügt, ein neues Nutzwertgutachten einzuholen, dem alle Wohnungseigentümer in grundbuchtauglicher Form - schriftlich und mit beglaubigter Unterschrift - zustimmen.

  • Gleich mehrere Neuregelungen betreffen das separate Wohnungseigentum an Parkplätzen. So wird außer Streit gestellt, dass auch an Parkwippen oder Stapelparkern Wohnungseigentum begrndet werden kann, und zwar an jedem "Stockwerk" oder Stellplatz einzeln. Voraussetzung ist, dass die Flächen ausschließlich einem einzelnen Eigentümer zugewiesen sind.

  • Detailliert geregelt wird auch, wer wann einen Parkplatz erwerben darf. "Hausfremde", die auf derselben Liegenschaft weder eine Wohnung noch einen Geschäftsraum besitzen, dürfen das erst nach drei Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum.

  • Auch der Erwerb von mehreren Parkplätzen ist möglich, aber nur, wenn mehr Stellplätze vorhanden sind als "Bedarfsobjekte" (Wohnungen und Geschftsräume). Plätze, die allen gemeinsam zur Verfügung stehen, werden dabei nicht mitgezählt.

  • Löst die Eigentümergemeinschaft ihren Vertrag mit der Hausverwaltung auf, wird es einfacher als bisher, die Verwaltung im Grundbuch löschen zu lassen. Der Antrag eines einzigen Wohnungseigentümers reicht, es müssen nicht mehr alle Unterschriften eingeholt werden.


"Die Presse" vom 6. August 2005
IMMOBILIEN, Seite I/ 2
(cka)