Notar Dr. Schweinhammer
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1 Jul. 2024; 05:39
Familienrecht: Ehevertrag
 

Allgemein | Ehevertrag | Lebensgemeinschaft | Scheidung | Adoption | Vorsorgevollmacht

 

Ihr Notar sorgt für eine dauerhafte Basis

Immer mehr Eheleute schließen vor oder während der Ehe einen Ehevertrag, um im Falle einer Scheidung bösen Überraschungen vorzubeugen.

Der notarielle Ehevertrag regelt die Verhältnisse ganz nach den persönlichen und finanziellen Bedürfnissen der Ehepartner. Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensbeweis, sondern ein Instrument, um Unsicherheit und Streit zu vermeiden - und das nicht erst im Fall einer Scheidung.

Notarielle Eheverträge sollten von Zeit zu Zeit auf die aktuellen Lebensumstände (Änderungen in der Berufstätigkeit, in den Einkünften, im Familienstand) angepaßt werden.

Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet. Ich berate Sie umfassend und vertraulich und erstelle für Sie auch den Vertrag. Da wirtschaftlich sehr weitgehende Regelungen getroffen werden können, ist die notarielle Beurkundung des Ehevertrages gesetzlich vorgeschrieben.