Notar Dr. Schweinhammer
http://375.platform.factlink.net/289247.0
5 Jul. 2024; 07:39
Die Neuerungen im Verlassenschaftsverfahren ab 01.01.2005
 

 

 

  • Der Notar als Gerichtskommissär kann im gesamten Bundesgebiet Erhebungen und Zustellungen vornehmen. Das Verlassenschaftsverfahren wird dadurch beschleunigt.

  • Der Notar als Gerichtskommissär kann auch Amtsbestätigungen ausstellen, dass jemand Verlassenschaftsgegenstände verkaufen kann. Auf den Gerichtsbeschluss muss man in Zukunft nicht mehr warten.

  • Der Notar als Gerichtskommissär kann auch Gelder freigeben, die zur Begleichung der Begräbniskosten benötigt werden. Die Erben müssen diese Kosten nicht mehr bevorschussen.

  • Ein geringfügiger Nachlass, d. h. ein Betrag unter 4000 Euro, ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren.

  • Wenn sich die Erben nicht einig sind, entscheidet künftig das Verlassenschaftsgericht darüber, wer erbt.