Bei der Entwicklung einer Systematik für die Vergabe von
Bestandsgarantien gibt es einige grundlegende Fragen zu klären.
Vorrangig ist zu entscheiden, wer eine Bestandsgarantie vergeben können
soll.
Folgende drei Möglichkeiten erscheinen als sinnvoll:
- Die Bestandsgarantie wird vom Autor eines Textes beim Online-Publizieren vergeben.
- Jede Information innerhalb eines E-Portfolios wird automatisch mit
einer vordefinierten Bestandsgarantie versehen. Dabei kann entweder
eine Periode (bis sechs Monate nach Publikation) oder aber ein fixes
Datum (z.B. bis 1. 7. 2008) festgelegt werden.
- Ein an der Information interessierter Leser definiert den
Zeitpunkt, bis zu dem die Information verfügbar bleiben soll. Er
vergibt also entweder eine neue Bestandsgarantie oder verlängert die
vom Autor (bzw. bereits einem anderen Leser) festgelegte. Um die
Verfügungsmacht eines Autors über die von ihm erstellten Inhalte nicht
zu beschneiden und ihm ein ganz wesentliches Recht, nämlich sein Werk
auch wieder entziehen zu können, zu erhalten, ist hierbei vorzusehen,
dass er die Vergabe oder Verlängerung einer Bestandsgarantie auch
verweigern kann.
Eine für den Drucker geeignete Version des Textes finden Sie hier:
Bestandsgarantie als Voraussetzung für vernetzte E-Portfolios (PDF, 96 kB)
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