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Berechtigungen vergeben:
Alle Berechtigungen werden beim Anlegen bzw. Bearbeiten von Inhalten vergeben.
Nachdem Sie bei der Eingabemaske auf "next >>" geklickt haben, öffnet sich die Gruppenübersicht, in der Sie die Berechtigungen festlegen. Sie bekommen eine Vorauswahl angeboten, die Sie übernehmen können, aber nicht müssen.
Die in der Berechtigungsauswahl angebotene Vorauswahl wird von Ihrem pAdmin bestimmt.
Allgemeine Berechtigungen:
| lesen |
Lese-berechtigte Gruppen können den betreffenden fact nur lesen, aber nicht bearbeiten oder ausblenden. |
| bearbeiten |
Bearbeitungs-berechtigte Gruppen können facts verfassen, bearbeiten und löschen.
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Zusätzliche Berechtigungen im Forum:
Ein Forum hat 3 Ebenen: Forum - Themen - Postings. Es gibt die Möglichkeit eingeschränkte Bearbeitungsrechte für die 2. und/oder 3. Ebene zu vergeben.
| Thema anlegen |
diese Gruppen können nur Themen (2.Ebene) und Postings (3.Ebene) schreiben. |
| post |
diese Gruppen können nur Postings (3.Ebene) zu Themen schreiben. |
Zusätzliche Berechtigung bei Ordnern:
| anlegen |
diese Gruppen können facts und shortcuts in Ordnern anlegen. Den Ordner selbst können Sie nicht bearbeiten. |
Warum Berechtigungen?
Ein durchdachtes Berechtigungssystem ermöglicht es Plattform-Administratoren und Usern, genau zu steuern, wer welche Information (facts) lesen oder bearbeiten darf.
Die Hierarchie:
Für jeden factline Community Server (der Server, auf dem Ihre Plattform läuft) gibt es einen Systemadministrator ("sAdmin"), einen oder mehrere Plattformadministratoren ("pAdmin") und einen oder mehrere schreibberechtigte Benutzer ("User").
sAdmin = factline: Wenn factline als Application Service Povider (ASP) auftritt, läuft das System auf einem von factline betriebenen Server. In diesem Fall übernimmt factline die Aufgaben des sAdmin.
Der sAdmin definiert für jede Plattform eine Gruppe von Plattformadministratoren, die wiederum festlegen, welche Gruppe/n von Benutzern Zugang zu den jeweiligen Services haben. Benutzer können für die von ihnen verfaßten Informationen jeweils Lese- und Schreibberechtigung vergeben:
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