Aus mehreren, vor allem ökonomischen Gründen, ist grundsätzlich davon
auszugehen, dass die Vergabe von Bestandsgarantien Beschränkungen
unterliegen muss. Dabei sind zwei Parameter relevant:
- die Dauer, für die eine Garantie vergeben werden darf
- der verfügbare Speicherplatz
Der Prozess der Festlegung der Limits erfolgt sinnvollerweise in zwei
Schritten: Zuerst muss von den Systembetreibern festgelegt werden, wie
lange und in welchem Ausmaß E-Portfolios zur Verfügung gestellt werden
können und sollen. Erst dann ist es möglich, auch tatsächlich
garantierbare Guthaben an die Besitzer der E-Portfolios zu vergeben.
Diese können daraufhin im Rahmen ihres Guthabens Bestandsgarantien
vergeben, und das sowohl für selbst erstellte Daten als auch für
fremde, deren Autor die Vergabe und Verlängerung einer Bestandsgarantie
zugelassen hat.
Eine für den Drucker geeignete Version des Textes finden Sie hier:
Bestandsgarantie als Voraussetzung für vernetzte E-Portfolios (PDF, 96 kB)
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